General Terms and Conditions
1. Scope of Applicability
(1) Die Mandatsbedingungen gelten für alle Leistungen der Kanzlei Ehrler Patent von Dr. Jonathan Ehrler. Die Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Ehrler Patent und ihren Mandanten, die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (Mandat), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Subject of the Mandate
(1) The subject of the mandate is the agreed service.
(2) Die Kanzlei Ehrler Patent ist berechtigt, zur Ausführung des Mandats sachkundige Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen, soweit diese auf die berufsständische Verschwiegenheit oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
(3) Die Kanzlei Ehrler Patent ist berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Mandats mit dem Mandanten und Dritten mittels E-Mail zu kommunizieren. Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, kann die Kommunikation unverschlüsselt erfolgen.
3. Renumeration
(1) Die Vergütung bestimmt sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Sind keine Vereinbarungen getroffen, so bestimmt sich die Vergütung nach der Gebührenordnung der Kanzlei Ehrler Patent.
(2) Die Kanzlei Ehrler Patent ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für eine sich voraussichtlich ergebende Vergütung in Rechnung zu stellen.
(3) The Remuneration is due immediately upon receipt of an invoice by the Client; interest will become due after 30 days.
4. Liability and Limitation of Liability
(1) Die Haftung von der Patentanwälte von Ehrler Patent ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.000.000 (1 Million) Euro für jedes einzelne Mandat unabhängig von der Anzahl etwaiger Anspruchsteller begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch sämtliche Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren Jahren entstanden sind.
(2) Jeder Patentanwalt von Ehrler Patent hat eine Berufshaftpflichtversicherung, welche je Versicherungsfall 1.000.000 Euro abdeckt.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegen Ehrler Patent kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Mandant von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, die Fristversäumnis ist unverschuldet.
5. Miscellaneous
(1) If a provision of these General Terms and Conditions is or becomes invalid or unenforceable, this will have no effect on the validity and enforceability of the remaining provisions. The invalid or unenforceable provision will be replaced by a valid and enforceable provision which comes closest to the intended purpose of the original provision.